Hintergrund
Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei
der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern sind, ist im
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. 
Nach § 5 ArbSchG und
entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen
durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und
beurteilt, die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen
eigenverantwortlich festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für alle
Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese
Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Die
Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für ein
systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und
Gesundheitsmanagement. Sie ist entscheidend für die Verringerung von
Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten.
Durch die
Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber in der Lage, die
notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer
Arbeitnehmer zu ergreifen.
Zu diesen Maßnahmen zählen:
- Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz,
- Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmer,
- Bereitstellung von Schulungen für Arbeitnehmer,
- Einführung der Organisation und der Methoden zur Durchführung notwendiger Maßnahmen.
Kundenanforderungen
Risiken und Gefährdungen bei der Arbeit können in unterschiedlichen
Branchen und Betriebsgrößen schwanken. Hier benötigen Betriebe
Handlungshilfen, die ihren Anforderungen gerecht werden. Das neue
Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) soll Abhilfe schaffen.
Das Portal richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen,
Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen
Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden.
Die Pflege der branchenspezifischen Handlungshilfen soll dabei dezentral erfolgen, das heißt in Eigenverantwortung der beteiligten Partner. Dadurch ist größtmögliche Aktualität and Relevanz sichergestellt.
Lösung
Das Portal zielt darauf ab, arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten
durch verbesserte Gefährdungsbeurteilungen zu verringern.
Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken: 
- In der Rubrik Basiswissen erhalten Nutzer grundlegende Informationen
zur Gefährdungsbeurteilung. Sie erfahren, was den Prozess der
Gefährdungsbeurteilung kennzeichnet, warum man sie machen sollte und
wie man sie ganz konkret durchführt.
- Den Schwerpunkt der Rubrik Handlungshilfen
bildet eine Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen ermöglicht.
Neben der Freitextsuche lässt sich die Suchanfrage über erweiterte
Suchkriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart eingrenzen.
- Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung,
um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen. Die fortlaufend
aktualisierten Inhalte in dieser Rubrik beruhen auf dem "Ratgeber zur
Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb" der
BAuA.
- Schließlich rundet die Rubrik Service das
Angebot ab. Hier finden sich Hinweise und Tipps zur Nutzung des
Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs),
Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche
Literaturzusammenstellung.
Alle beteiligten Anbieter von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung (Bund, Bundesländer, Unfallversicherungsträger und Sozialpartner) stellen ihre jeweiligen Handlungshilfen selbst in die Datenbank ein und halten diese aktuell.
Kundennutzen
Dieses Portal gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern notwendige
Instrumente zur branchen- oder risikospezifischen Gefährdungsbeurteilung
an die Hand und zeigt Maßnahmen zur Steigerung von Sicherheit,
Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz auf.
Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung, zu der sie das Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet. Darüber hinaus schafft die Gefährdungsbeurteilung
Grundlagen für einen systematischen und erfolgreichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz im Betrieb.
Durch die dezentrale organisierte Eingabe in die Datenbank wird es einer breiten Gruppe von Partnern ermöglicht, ihre relvanten Informationen zur Gefährdungsbeurteilung auf einer gemeinsamen Plattform zu veröffentlichen und ein große Zielgruppe zu erreichen.
Zukunftige Zusammenarbeit
SYSLAB.COM arbeitet zusammen mit der BAuA an der weiteren Verbesserung der Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der Seite. Dies betrifft sowohl den öffentlich sichtbaren Teil als auch die Benutzeroberfläche zum Einpflegen von Handlungshilfen.